Architektur und Planungsleistungen

Wir übernehmen Planungsarbeiten, erstellen Einreichpläne und kümmern uns um alle behördlichen Schritte für Sie.

Als Architekturbüro und Baumeistergesellschaft sind wir Ihr verlässlicher Partner in allen Angelegenheiten rund ums Planen und Bauen.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Konsensermittlung – Planeinsicht
  • Ausmessen des Objektes
  • Planerstellung Bauanzeige bzw. Einreichplan
  • Betriebsanlagen
  • Planung von Umbaumaßnahmen
  • Grundrissänderungen
  • Zubau von zusätzlichen Räumlichkeiten
  • Ausbauarbeiten
  • Vorbesprechung mit der Behörde
  • Abbruch und Abriss
  • Erstellen der Einreichunterlagen
  • Kostenermittlung
  • Einreichung
  • Baubegleitung: Baubeginnsanzeige
  • Örtliche Bauaufsicht
  • Fertigstellungsanzeige

Architektur und Planungsleistungen

  • Beratung
  • Grundlagenermittlung
  • Machbarkeitsstudie
  • Projektentwicklung
  • Dachgeschossausbau und -aufstockung
  • Entwurfsplanung: Vorentwurf, Entwurf
  • Projektleitung
  • Vor- & Genehmigungsplanung: Einreichplan
  • Projektsteuerung
  • Ausführungsplanung: Polierplan
  • Objektüberwachung: Bauüberwachung und Dokumentation
  • Mitwirkung bei der Vergabe
  • Vorbereitung der Vergabe

In einem Bauverfahren in Wien werden grundsätzlich folgende Arten von Bauvorhaben unterschieden:

Geringfügige bzw. anzeige- und bewilligungsfreie Bauvorhaben

Maßnahmen zur Instandhaltung, Verbesserung, Herstellung oder Sanierung des genehmigten Bestandes sind auf jeden Fall bewilligungsfrei. Gerne übernehmen wir für Sie die Planung, Organisation und Abwicklung solcher und anderer Bautätigkeiten.

Anzeigepflichtige Bauvorhaben

Wir erstellen alle erforderlichen Pläne für Sie. In Wien genügt eine Bauanzeige nach § 62 der BO für:

  • Die meisten Änderungen im Inneren des Gebäudes, mit Ausnahme der:
    -Bauführungen die als Umbau zu werten sind (z.B. Umwidmungen ganzer Geschoße)
    -Wohnungsumwidmungen
    -Bauführungen, die eine KFZ-Stellplatzverpflichtung auslösen
    -Bauführungen, die die Schaffung von Stellplätzen betreffen
  • Loggienverglasungen
  • Austausch von Fenster und Fenstertüren an Gebäuden in Schutzzonen
  • Austausch von Fenster und Fenstertüren an Gebäuden, die vor dem 1. Jänner 1945 errichtet wurden
Bewilligungspflichtige Bauvorhaben

Wir unterstützen Sie von den ersten Planungsüberlegungen über den Entwurf und die Einreichplanung bis zur Umsetzung und Fertigstellung aller Bautätigkeiten.
Bei der Errichtung eines neuen Gebäudes (z.B. Wohnhaus, Bürogebäude, Industriebetrieb, Einfamilienhaus und Mehrparteienhaus, aber auch bei Zu- und Anbauten wie Dachgeschossausbau oder größeren Umbauten an solchen Baulichkeiten wird eine Baubewilligung erforderlich.
Vor Beginn der Bauführung muss für das jeweils geplante Vorhaben geprüft werden, welche Art von Verfahren erforderlich werden wird. Je nach Art und Umfang des Vorhabens unterscheidet sich die Form der Bewilligung beziehungsweise des Bewilligungsverfahrens sowie die jeweils notwendigen Dokumente, der Planungsaufwand und die entstehenden Kosten.

vereinfachtes Baubewilligungsverfahren nach § 70a

Das § 70a Verfahren der Wiener Bauordnung ist der schnellste Weg zum Baubeginn, falls eine Bauanzeige nicht genügt oder das Verfahren nach § 70b nicht zur Anwendung kommt

Baubewilligungsverfahren für Bauwerke kleinen Umfangs nach § 70b

Das Verfahren nach § 70b der Wiener Bauordnung (BO) gilt für Bauvorhaben im Gartensiedlungsgebiet oder in der Bauklasse I mit einer bebauten Fläche von höchstens 150 m².
Das Verfahren ersetzt nicht Bewilligungen, die nach anderen Gesetzen erforderlich sind, wie etwa eine Betriebsanlagengenehmigung für gewerblich genutzte Objekte. In vielen Fällen müssen weitere Genehmigungen eingeholt werden.

Bauverhandlung und Baubewilligung nach § 70

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, dass eine mündliche Bauverhandlung nach § 70 der BO Wien durchzuführen ist, zu der unter anderem der Planverfasser und Bauführer geladen wird.

Professionelle Erstellung von Machbarkeitsstudien, Einreichplan & Co

Am Anfang steht der Entwurf. Als Planverfasser und Bauführer können wir Sie fachkundig durch alle Projektphasen hindurch unterstützen.

Wir verstehen uns als Ihr Partner bei allen Planungs- und Entwurfsphasen und begleiten Sie von der ersten Idee über die Konzeptionierung und die Einreichplanung bis zur Baugenehmigung und stehen Ihnen auch bei der Ausführung und Umsetzung tatkräftig zur Seite

Bauanzeige & mehr

Bei uns erhalten Sie Bauanzeigen zu Pauschalpreisen