Zuerst den genehmigten Bestand klären

Ein Wohnungsgrundriss zeigt, was vorhanden ist. Er beantwortet aber nicht automatisch, was baurechtlich genehmigt wurde. Für die Planung vergleichen wir die gewünschte Änderung mit den Konsensplänen und Bescheiden. So lässt sich früh erkennen, ob neben dem eigentlichen Umbau auch offene Fragen zum Bestand zu lösen sind.

Für eine erste Einschätzung helfen die Projektadresse, vorhandene Pläne, Fotos und eine kurze Beschreibung: Was soll entfernt, ergänzt oder anders genutzt werden? Je genauer diese Ausgangslage ist, desto gezielter können die nächsten Schritte festgelegt werden.

Die Verfahren im Vergleich

Orientierung für die erste Projektbesprechung
EinordnungWorum geht es?Nächster Schritt
BewilligungsfreiBestimmte Maßnahmen sind nach § 62a BO für Wien von Anzeige und Bewilligung ausgenommen.Prüfen, ob sämtliche Voraussetzungen der jeweiligen Ausnahme erfüllt sind.
Bauanzeige§ 62 erfasst unter anderem bestimmte Innenänderungen, Loggienverglasungen und Fenstertausch in Schutzzonen oder an vor 1945 errichteten Gebäuden.Planung und erforderliche Nachweise für die MA 37 zusammenstellen.
BaubewilligungFür weitergehende Vorhaben kommt ein Bewilligungsverfahren in Betracht. Art und Umfang entscheiden über den Verfahrensweg.Die passende Einreichung einschließlich notwendiger Fachplanungen vorbereiten.

Was bei einem Umbau zusätzlich zählt

Eine Änderung der Wohnungsnutzung oder ein Vorhaben mit Stellplatzfolgen kann über eine Bauanzeige hinausgehen. Auch andere Genehmigungen und privatrechtliche Zustimmungen sind gesondert zu prüfen. Eine einfache Bezeichnung wie „Sanierung“ reicht deshalb zur Einordnung nicht aus.

Beispiel: Ein Raum soll größer werden

Beim Zusammenlegen zweier Räume betrachten wir zuerst den genehmigten Grundriss und die betroffenen Bauteile. Für die weitere Planung ist zu klären, welche Funktion die Wand hat, wie Leitungen verlaufen und welche Nachweise benötigt werden. Erst danach lässt sich der Planungsumfang sinnvoll festlegen.

Beispiel: Eine andere Nutzung ist vorgesehen

Bei einer geplanten Nutzungsänderung vergleichen wir die bisher genehmigte Nutzung mit dem gewünschten Zustand. Die Prüfung betrifft das gesamte Vorhaben und beschränkt sich nicht auf die Frage, ob neue Wände entstehen.

So unterstützt Wagner Bauprojekte

Wir verbinden Konsensermittlung, Bestandsaufnahme, Entwurf und Einreichplanung. Erforderliche Fachbeiträge und Behördenabstimmungen werden in die Planung eingebunden. Auf Wunsch begleiten wir auch die Umsetzung bis zur Fertigstellung.

Den konkreten Leistungsumfang finden Sie unter Bauanzeige nach § 62. Für die Vorbereitung Ihrer Anfrage hilft unsere Unterlagenübersicht.

Amtliche Informationen

Diese Übersicht dient der Vorbereitung. Die Einordnung und der erforderliche Leistungsumfang werden für das konkrete Vorhaben geprüft.