Das können Sie für die erste Anfrage sammeln
- Adresse und Objekt: Straße, Hausnummer, Stiege oder Top sowie die betroffenen Räume.
- Genehmigte Pläne: vorhandene Konsenspläne und zugehörige Baubescheide.
- Aktueller Zustand: Bestandspläne, aussagekräftige Fotos und Hinweise auf bereits ausgeführte Änderungen.
- Ihr Vorhaben: eine Skizze oder Beschreibung der gewünschten Änderung und der vorgesehenen Nutzung.
- Vorhandene Fachunterlagen: etwa statische Unterlagen oder ein Energieausweis, sofern bereits verfügbar.
Für eine Anfrage muss noch nicht alles vollständig sein. Teilen Sie uns mit, welche Unterlagen fehlen. Dann lässt sich klären, ob eine Planeinsicht, ein Aufmaß oder eine zusätzliche Untersuchung notwendig ist.
Von den Grundlagen zu den Einreichunterlagen
Wir prüfen den Bestand, stimmen die Planung ab und erstellen die erforderlichen Pläne. Welche Beilagen tatsächlich gebraucht werden, hängt vom Projekt ab. Die Stadt Wien nennt unter anderem Baupläne und statische Nachweise; bei bestimmten Änderungen der Gebäudehülle kommen weitere Nachweise hinzu. Maßgeblich ist der konkrete Einreichumfang.
Vor der Abgabe werden Planstand, Formulare und Fachbeiträge aufeinander abgestimmt. Die amtliche Seite zur Bauanzeige enthält die aktuellen Formulare und Anforderungen. Zuständig ist die Wiener Baupolizei, MA 37.
Wie wir das Verfahren begleiten
- Bestand und Ziel prüfen: Wir legen fest, welche Planung und welche zusätzlichen Grundlagen notwendig sind.
- Entwurf abstimmen: Die gewünschte Änderung wird in eine nachvollziehbare, technisch umsetzbare Planung übersetzt.
- Unterlagen koordinieren: Pläne, Formulare und erforderliche Nachweise werden zusammengeführt und eingereicht.
- Rückfragen bearbeiten: Erforderliche Ergänzungen werden mit dem aktuellen Planstand abgestimmt.
- Ausführung begleiten: Je nach Auftrag unterstützen wir bei Bauführung, örtlicher Bauaufsicht und Fertigstellung.
Einreichung und Baubeginn getrennt planen
Die Baubeginnsanzeige ist ein eigener Schritt. Laut Stadt Wien muss sie durch den Bauführer mindestens drei Tage vor Beginn erfolgen. Je nach Vorhaben gelten zusätzliche Wartefristen. Deshalb sollte ein Ausführungstermin erst nach Prüfung der vollständigen Unterlagen und des anwendbaren Verfahrens festgelegt werden.
Die Behörde kann eine Bauanzeige innerhalb der gesetzlichen Prüffrist untersagen. Ein früher Beginn ist daher nicht mit einer abschließend gesicherten Genehmigung gleichzusetzen. Auch die Fertigstellung ist anzuzeigen.
Ihr nächster Schritt
Schicken Sie uns die vorhandenen Grundlagen zusammen mit Ihrem Projektziel. Wir klären den erforderlichen Umfang und erstellen ein passendes Angebot. Welche Faktoren den Aufwand beeinflussen, lesen Sie unter Kosten einer Bauanzeige.
Amtliche Informationen
Diese Übersicht dient der Vorbereitung. Die Einordnung und der erforderliche Leistungsumfang werden für das konkrete Vorhaben geprüft.