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Betriebsanlagengenehmigung Planerstellung Projektentwicklung

Betriebsanlagen

Ihr Unternehmensstandort ist eine Betriebsanlage. Man unterscheidet genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Betriebsanlagen.

Wir stehen Ihnen bei allen anliegen rund um Ihre Betriebsanlage zur Verfügung und übernehmen für Sie:
  • Planung und Beratung
  • gewerberechtliche Genehmigung
  • baurechtliche Genehmigung bei
  • Neubau, Umbau und Ausbau
  • Planerstellung zur Betriebsanlagengenehmigung
  • Erstellung der erforderlichen Einreichunterlagen
  • Lüftungskonzeption und Beratung zu den Erfordernissen
  • Umsetzung des Genehmigungsverfahrens
  • Vorbereitung und Begleitung zum Projektsprechtag
  • Augenscheinsverhandlung
  • Genehmigungsverhandlung
  • Überprüfung nach § 82b GewO 1994

Folgende Rechtsvorschriften sind für die Errichtung und den ordnungsgemäßen Betrieb einer Betriebsanlage von Bedeutung und spielen somit auch bei der Planung eine bedeutende Rolle:

  • Bauordnung des jeweiligen Standortes
  • Gewerbeordnung = GewO 1994
  • Arbeitsstättenverordnung = AStV
  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz = ASchG
  • Wiener Veranstaltungsstättengesetz = W-VSG
    und andere Normen, Gesetze und Verordnungen
  • Österreichisches Institut für Bautechnik = OIB-Richtlinien
  • Verordnung über brennbare Flüssigkeiten = VbF

Wir sind auf diese Themengebiete spezialisiert und stehen Ihnen und Ihrem Projekt von den ersten Überlegungen über die Genehmigungsphase und Umbaumaßnahmen bis hin zum laufenden Betrieb und den wiederkehrenden Überprüfungen zur Seite.