Kategorien
Planerstellung

Bauanzeige nach § 62 der Bauordnung von Wien

Erstellung eines Einreichplanes zu Pauschalpreisen

auf Basis von behördlich genehmigten Konsensplänen und anhand von Änderungen gemäß Kundenwunsch:

  • Bis 150 Quadratmeter = € 9,50 je m²
  • Ab 150 Quadratmeter = € 9,00 je m²
  • Ab 400 Quadratmeter = nach Vereinbarung

zusätzlich, falls erforderlich:

Planeinsicht bei der Behörde und Erstellung des Konsensplans
  • € 85,- für die Planeinsicht + € 15,- Gebühren der MA 37
  • € 7,50 je m² – inkl. Planausdruck und digitale Version – falls gewünscht
Gutachten über statische Geringfügigkeit
  • € 180,-

Bei Bedarf:

Ausmessen des Bestands vor Ort
  • € 2,40 je m² plus € 50,- Wegpauschale innerhalb von Wien
    außerhalb von Wien nach Vereinbarung
Ingenieursbefund
  • € 200,- bis € 500,- nach Aufwand, wird nach Rücksprache extern vergeben
    z.B. beim Entfernen von Mauern

Je nach Aufwand:

Gutachten über den ausreichenden Wärme- und Schallschutz
  • z.B. bei neuer Wohnungstrennwand oder Loggienverglasung

Alle Preise verstehen sich exkl. 20 % Ust., Behördengebühren werden gesondert verrechnet.

Kategorien
Betriebsanlagengenehmigung Planerstellung Projektentwicklung

Betriebsanlagen

Ihr Unternehmensstandort ist eine Betriebsanlage. Man unterscheidet genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Betriebsanlagen.

Wir stehen Ihnen bei allen anliegen rund um Ihre Betriebsanlage zur Verfügung und übernehmen für Sie:
  • Planung und Beratung
  • gewerberechtliche Genehmigung
  • baurechtliche Genehmigung bei
  • Neubau, Umbau und Ausbau
  • Planerstellung zur Betriebsanlagengenehmigung
  • Erstellung der erforderlichen Einreichunterlagen
  • Lüftungskonzeption und Beratung zu den Erfordernissen
  • Umsetzung des Genehmigungsverfahrens
  • Vorbereitung und Begleitung zum Projektsprechtag
  • Augenscheinsverhandlung
  • Genehmigungsverhandlung
  • Überprüfung nach § 82b GewO 1994

Folgende Rechtsvorschriften sind für die Errichtung und den ordnungsgemäßen Betrieb einer Betriebsanlage von Bedeutung und spielen somit auch bei der Planung eine bedeutende Rolle:

  • Bauordnung des jeweiligen Standortes
  • Gewerbeordnung = GewO 1994
  • Arbeitsstättenverordnung = AStV
  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz = ASchG
  • Wiener Veranstaltungsstättengesetz = W-VSG
    und andere Normen, Gesetze und Verordnungen
  • Österreichisches Institut für Bautechnik = OIB-Richtlinien
  • Verordnung über brennbare Flüssigkeiten = VbF

Wir sind auf diese Themengebiete spezialisiert und stehen Ihnen und Ihrem Projekt von den ersten Überlegungen über die Genehmigungsphase und Umbaumaßnahmen bis hin zum laufenden Betrieb und den wiederkehrenden Überprüfungen zur Seite.